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Verkehrsregeln für Radfahrer: Die wichtigsten StVO-Regeln verständlich erklärt

Radweg oder Fahrbahn, Nebeneinanderfahren, Ampeln, Einbahnstraßen, Fahrradstraßen, Überholabstand, Handy und Alkohol: die Regeln der StVO für Radfahrer in Deutschland, klar und praxisnah erklärt.

Von der VELNIXO Redaktion · · 7 Min. Lesezeit

Wer Fahrrad fährt, ist ein vollwertiger Verkehrsteilnehmer. Das bedeutet Rechte, etwa auf ausreichend Abstand beim Überholen, aber auch Pflichten. Viele Regeln für Radfahrer stehen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), einige in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die zum Beispiel die Beleuchtung regelt. Seit der großen StVO-Novelle von 2020 hat sich einiges geändert: Es gibt Fahrradzonen, einen Grünpfeil nur für Radfahrer und feste Überholabstände.

In diesem Ratgeber erklären wir die Regeln, die im Alltag am häufigsten eine Rolle spielen. Er ersetzt keine Rechtsberatung, und einzelne Bußgelder können sich ändern. Wo es auf Details ankommt, lohnt der Blick in den aktuellen Gesetzestext.

Radweg oder Fahrbahn: die Benutzungspflicht

Die wichtigste Frage zuerst: Muss ich den Radweg benutzen? Die Antwort hängt vom Schild ab.

BeschilderungBedeutung
Blaues Schild mit Fahrrad (Zeichen 237)Radweg, Benutzung ist Pflicht.
Blaues Schild mit Fußgänger und Fahrrad übereinander (Zeichen 240)Gemeinsamer Geh- und Radweg, Benutzung ist Pflicht, Rücksicht auf Fußgänger.
Blaues Schild mit Fußgänger und Fahrrad nebeneinander, getrennt durch einen Strich (Zeichen 241)Getrennter Geh- und Radweg, Benutzung ist Pflicht, jeder bleibt auf seiner Seite.
Kein blaues Schild, aber erkennbarer Radweg rechtsDarf benutzt werden, muss aber nicht. Du darfst auch auf der Fahrbahn fahren.
Gehweg mit Zusatzzeichen „Radverkehr frei"Darf mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden, Fußgänger haben Vorrang.

Auch bei einem blauen Schild entfällt die Pflicht, wenn der Radweg nicht benutzbar ist, etwa weil er zugeparkt, vereist oder von Baustellen blockiert ist. Dann darfst du auf die Fahrbahn ausweichen, aber vorsichtig und mit Blick nach hinten.

Wichtig: Radwege auf der linken Straßenseite darfst du nur benutzen, wenn das ausdrücklich durch ein Schild erlaubt ist. Linksfahren auf einem Radweg ohne diese Freigabe ist eine der häufigsten Unfallursachen, weil Autofahrer an Einmündungen nicht mit Radfahrern von rechts rechnen.

Schutzstreifen und Radfahrstreifen

Auf vielen Straßen sind Bereiche für Radfahrer nur aufgemalt:

  • Radfahrstreifen sind mit einer durchgezogenen breiten Linie von der Fahrbahn getrennt und meist mit dem blauen Radwegschild gekennzeichnet. Für Radfahrer gilt Benutzungspflicht, Autos dürfen ihn nicht befahren.
  • Schutzstreifen sind mit einer gestrichelten Linie markiert. Autos dürfen sie nur bei Bedarf überfahren, etwa bei Gegenverkehr, ohne Radfahrer zu gefährden. Halten ist auf Schutzstreifen verboten. Radfahrer sollen sie nutzen, weil das Rechtsfahrgebot gilt.

Halte auf beiden Streifen ausreichend Abstand zu parkenden Autos. Eine plötzlich geöffnete Autotür, im Volksmund „Dooring" genannt, ist eine ernste Gefahr. Ein Abstand von etwa einem Meter zu parkenden Fahrzeugen ist sinnvoll, auch wenn du dafür den Rand des Streifens nutzt.

Rechtsfahrgebot und Nebeneinanderfahren

Radfahrer müssen grundsätzlich möglichst weit rechts fahren, aber nicht im Rinnstein. Ein sicherer Abstand zum Bordstein und zu parkenden Autos ist ausdrücklich zulässig.

Seit 2020 ist klar geregelt: Nebeneinanderfahren ist erlaubt, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Auf einer ruhigen Nebenstraße darfst du also mit deiner Begleitung nebeneinander fahren. Staut sich hinter euch der Verkehr und kann nicht überholen, solltet ihr hintereinander fahren. In Fahrradstraßen und Fahrradzonen ist Nebeneinanderfahren generell erlaubt.

Gruppen von mehr als 15 Radfahrern dürfen einen geschlossenen Verband bilden und zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Für Gruppenausfahrten mit dem Verein ist das relevant.

Ampeln und Vorfahrt

An Kreuzungen gelten für Radfahrer dieselben Vorfahrtsregeln wie für alle anderen: rechts vor links, wenn nichts anderes geregelt ist, und Verkehrszeichen und Ampeln haben Vorrang.

Bei Ampeln gilt diese Reihenfolge:

  1. Gibt es eine eigene Fahrradampel oder eine kombinierte Ampel mit Fahrrad- und Fußgängersymbol, gilt diese.
  2. Gibt es keine, gilt die Ampel für den Fahrverkehr, auch wenn du auf einem Radweg fährst.
  3. Die reine Fußgängerampel gilt für Radfahrer nicht, außer du schiebst dein Rad.

Rotlichtverstöße sind auch für Radfahrer teuer. Das Bußgeld beginnt bei etwa 60 Euro und einem Punkt in Flensburg, bei längerer Rotphase oder Gefährdung wird es deutlich mehr. Unabhängig vom Geld ist das Überfahren einer roten Ampel einer der gefährlichsten Fehler im Stadtverkehr.

Der Grünpfeil für Radfahrer

Seit 2020 gibt es einen grünen Pfeil, der nur für Radfahrer gilt. Er zeigt ein kleines Fahrradsymbol. An solchen Ampeln darfst du bei Rot nach rechts abbiegen, nachdem du angehalten und dich vergewissert hast, dass niemand behindert oder gefährdet wird. Der allgemeine grüne Pfeil für Autos gilt auch für dich, wenn du auf der Fahrbahn fährst, mit derselben Pflicht zum Anhalten.

Abbiegen: Handzeichen und indirektes Linksabbiegen

Abbiegen musst du rechtzeitig und deutlich ankündigen. Beim Fahrrad geschieht das mit einem Handzeichen. Strecke den Arm in die Richtung aus, in die du abbiegen willst, und nimm ihn kurz vor dem Abbiegen wieder an den Lenker, um sicher bremsen zu können.

Beim Linksabbiegen hast du zwei Möglichkeiten:

  • Direkt: Schulterblick, Handzeichen, rechtzeitig zur Mitte der Fahrbahn einordnen und wie ein Auto abbiegen. Das ist auf ruhigen Straßen gut möglich.
  • Indirekt: Du fährst geradeaus über die Kreuzung bis zur gegenüberliegenden Ecke, hältst dort an, drehst dich und überquerst die Straße, wenn die Ampel oder der Verkehr es erlaubt. Auf großen Kreuzungen ist das oft sicherer, und manchmal ist es durch Markierungen vorgegeben.

Einbahnstraßen, Fußgängerzonen und Gehwege

  • Einbahnstraßen darfst du in Gegenrichtung nur befahren, wenn unter dem Schild ein Zusatzzeichen mit Fahrrad und dem Hinweis „frei" hängt. Viele Städte haben ihre Einbahnstraßen inzwischen für Radfahrer geöffnet.
  • Fußgängerzonen sind für Radfahrer tabu, außer ein Zusatzzeichen erlaubt die Durchfahrt. Dann gilt Schrittgeschwindigkeit, und Fußgänger haben immer Vorrang.
  • Gehwege dürfen Erwachsene nur mit „Radverkehr frei" befahren. Für Kinder gibt es Ausnahmen: Bis zum achten Geburtstag müssen sie auf dem Gehweg fahren, bis zum zehnten dürfen sie es. Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf das Kind dabei auf dem Gehweg begleiten.
  • Zebrastreifen: Fährst du über einen Zebrastreifen, hast du keinen Vorrang wie ein Fußgänger. Willst du ihn nutzen, steig ab und schiebe.

Fahrradstraßen und Fahrradzonen

In einer Fahrradstraße (blaues Schild mit Fahrrad und dem Wort „Fahrradstraße") hat der Radverkehr Vorrang. Andere Fahrzeuge dürfen nur hinein, wenn ein Zusatzzeichen es erlaubt, und es gilt für alle höchstens 30 km/h. Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, und Autos müssen sich anpassen.

Die Fahrradzone überträgt diese Regeln auf ein ganzes Gebiet, etwa ein Wohnviertel. Am Beginn steht ein entsprechendes Zonenschild, am Ende eines, das die Zone aufhebt.

Achtung: Auch in einer Fahrradstraße gilt rechts vor links, wenn nicht durch Schilder anders geregelt. Vorrang beim Durchfahren bedeutet nicht automatisch Vorfahrt an jeder Einmündung.

Überholen und überholt werden

Seit 2020 ist der Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern gesetzlich festgelegt: 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts. Kann ein Auto diesen Abstand nicht einhalten, muss es hinter dir bleiben. Das gilt auch auf Schutzstreifen.

Du selbst darfst langsame Fahrzeuge und im Stau stehende Autos rechts überholen, wenn genug Platz ist, aber nur mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht. Gefährlich wird es an Kreuzungen: Rechts neben einem Lkw oder Bus, der abbiegen könnte, hast du nichts zu suchen. Mehr dazu im Ratgeber zum toten Winkel.

Für rechts abbiegende Lkw über 3,5 Tonnen gilt innerorts Schrittgeschwindigkeit. Verlass dich trotzdem nicht darauf, dass dich der Fahrer sieht.

Handy, Kopfhörer und freihändig fahren

  • Handy: Das Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen, ist auch auf dem Fahrrad verboten. Das Bußgeld liegt bei etwa 55 Euro und steigt bei Gefährdung. Eine feste Halterung für die Navigation ist erlaubt, solange du das Gerät nur kurz ablesen musst.
  • Kopfhörer: Sie sind nicht ausdrücklich verboten, aber das Gehör darf nicht beeinträchtigt sein. Martinshorn, Klingel und Motorgeräusche musst du wahrnehmen können. Ein Ohrhörer mit leiser Lautstärke ist ein Kompromiss, laute Musik auf beiden Ohren ist es nicht.
  • Freihändig: Freihändig fahren ist verboten, ebenso das Anhängen an andere Fahrzeuge. Die Füße gehören auf die Pedale.

Alkohol und Fahrrad

Auch auf dem Fahrrad ist Alkohol gefährlich und kann teuer werden:

  • Ab 1,6 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Das ist eine Straftat, und die Fahrerlaubnisbehörde kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen, auch wenn du nur Fahrrad gefahren bist.
  • Schon ab 0,3 Promille drohen Strafen, wenn du Ausfallerscheinungen zeigst, etwa Schlangenlinien, oder einen Unfall verursachst.

Der sicherste Weg: Nach einem Abend mit Alkohol das Rad schieben oder stehen lassen.

Beleuchtung und Ausstattung

Was ein Fahrrad im Straßenverkehr an Ausstattung braucht, regelt die StVZO. Dazu gehören zwei unabhängige Bremsen, eine helltönende Klingel, ein weißes Frontlicht und ein rotes Rücklicht, Reflektoren vorne, hinten, an den Pedalen und seitlich. Batterielichter sind inzwischen ausdrücklich erlaubt, wenn sie zugelassen sind. Die Details erklären wir im Ratgeber zur Fahrradbeleuchtung.

Kinder mitnehmen

Personen ab 16 Jahren dürfen auf einem Fahrrad Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitnehmen, wenn ein geeigneter Kindersitz vorhanden ist und die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können. Für Fahrradanhänger gelten ähnliche Regeln: Bis zu zwei Kinder bis sieben Jahre dürfen in einem dafür gebauten Anhänger mitfahren. Bei Lastenrädern hängt die Mitnahme von der Bauart und der Zulassung durch den Hersteller ab.

Die häufigsten Irrtümer

IrrtumRichtig ist
„Radfahrer müssen immer den Radweg benutzen."Nur bei blauem Schild. Ohne Schild ist die Fahrbahn erlaubt.
„Nebeneinanderfahren ist verboten."Erlaubt, solange der Verkehr nicht behindert wird.
„Auf dem Radweg gilt die Fußgängerampel."Nein, es gilt die Fahrradampel oder die Ampel für den Fahrverkehr.
„Auf dem Zebrastreifen habe ich Vorrang."Nur wenn du absteigst und schiebst.
„Mit dem Rad ist Alkohol egal."Ab 1,6 Promille ist es eine Straftat, schon vorher drohen Strafen.
„Einbahnstraßen sind für Räder immer frei."Nur mit entsprechendem Zusatzzeichen.

Fazit

Die StVO gibt Radfahrern mehr Rechte, als viele denken: Ohne blaues Schild darfst du auf der Fahrbahn fahren, Nebeneinanderfahren ist unter Umständen erlaubt, und Autos müssen 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts Abstand halten. Gleichzeitig gelten klare Pflichten: Ampeln beachten, links nur mit Freigabe fahren, das Handy in der Tasche lassen und nüchtern fahren. Wer diese Grundregeln kennt und vorausschauend fährt, ist sicherer unterwegs und kann im Zweifel auch selbstbewusst auf sein Recht verweisen. Für Details lohnt der Blick in die weiteren Ratgeber dieser Rubrik, etwa zu Beleuchtung, Helm und totem Winkel.

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